Eilverordnung zur Verhütung von Waldbränden

Herausgegeben vom Landkreis Cloppenburg am 26.07.2019

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit besteht derzeit erhöhte Waldbrandgefahr. Der Landkreis Cloppenburg hat daher eine Eilverordnung zur Verhütung von Waldbränden erlassen, die ab sofort gilt.

Die Verordnung verbietet es den Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen. Es ist ebenfalls verboten, Wälder, Moore und Heidegebiete mit Kraftfahrzeugen zu befahren oder in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Kraftfahrzeuge außerhalb der ausdrücklich als Parkplatz ausgewiesenen Flächen abzustellen.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass auch das Grillen sowie das Mitführen von Grillanzündern und sonstigen Grillgeräten in Wäldern, Mooren und Heidegebieten verboten sind. Das Verbot gilt auch auf in diesen Gebieten ausgewiesenen Grillplätzen. Wichtig ist zudem das Verbot, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Feuer anzuzünden, zu rauchen oder mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.

Wer sich nicht an diese Verbote hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden kann. Ausgenommen von den Verboten ist die Erledigung von öffentlichen Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken einschließlich der Jagdausübung.