Aus gegebenem Anlass:
Unabhängig von §22 und §23 UrhG bin ich gerne bereit, auf Wunsch einzelne Personen im Bild unkenntlich zu machen, auch dann, wenn ich rechtlich nicht dazu verpflichtet bin.
Grundsätzlich fertige ich keine Fotos, wo dies eine Einwilligung bräuchte oder ich dazu nicht aufgefordert oder gebeten wurde. Wenn Sie als Beiwerk irgendwo mit auf ein Foto gelangen, so stellt es keinen Rechtsanspruch zur Löschung des Fotos dar. Trotzdem komme ich gern jedem Wunsch nach, mir liegt nicht im entferntesten daran, irgend Jemandem sein Persönlichkeitsrecht zu beschneiden.
Es reicht, wenn Sie mich kurz informieren (Email, Telefon, Fax, persönlich), auf welchem Foto und an welcher Stelle Sie sich befinden, ich werde Sie dann entsprechend schwärzen oder durch Unschärfe unkenntlich machen.
Mir wurde auch von keiner Seite bisher ein solcher Wunsch geäußert, im Gegenteil, viele (Kinder und Eltern) haben sich über die Fotos gefreut. Daher komme ich der anonymen Drohung nicht nach, die Fotos von meiner Internetseite zu nehmen. Um die entsprechende Person unkenntlich zu machen, was ich auf Wunsch gerne tue, brauche ich Namen und/oder Position im Foto, dann komme ich dem Wunsch gern nach. Aber erklären Sie anschließend dann Ihrem Kind später selbst, weshalb alle Kinder glücklich in die Kamera lächeln, während Ihr Kind einen schwarzen Balken vor dem Gesicht hat…
Wenn mir aber jemand anonym
(Email ähnlich wie Katharina/Anton/Landwirt@irgendwas) droht und auffordert, Fotos von meiner Internet- oder Facebookseite zu löschen, dann erstatte ich Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung. Wenn der Verfasser/die Verfasserin nicht genügend Arsch in der Hose hat, mich namentlich oder persönlich zu kontaktieren, dann spricht dieses Verhalten für sich. Ich schleiche mich auch keinesfalls in irgendwelche Hallen oder sonstige Veranstaltungsorte, um heimlich Kinderfotos zu machen. Ich wurde gebeten, für einen Zeitungsbericht und Internetauftritte Fotos zu erstellen. Für Vereine, Gruppen etc. mache ich das ehrenamtlich und auch ohne Bezahlung.